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Vorsorge – Bestattungen der neuen Zeit

 

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Die Kosten für ein Vorsorge- und Beratungsgespräch betragen 50,00 € und werden bei späterem Vertragsabschluß verrechnet.

Schon zu Lebzeiten kann es gut tun, Vorstellungen für den eigenen Abschied von dieser Welt aufzuschreiben. Eine Vorsorge gibt zusätzlich auch die Sicherheit, dass die Angehörigen finanziell entlastet sind.

Hierfür können Sie bei mir einen Vorsorgevertrag abschließen und wenn Sie das wollen, das dafür nötige Geld zu Lebzeiten sicher auf einem Treuhandkonto verwahren lassen. Hier ist es für Dritte 100 % unantastbar.

Bei all Ihren Überlegungen sollten Sie bedenken, dass es für die späteren Hinterbliebenen hilfreich ist, Ihren Wünschen nachzugehen, doch erlauben Sie ihren Lieben auch einen gewissen Freiraum in der Gestaltung. Von “drüben” werden Sie all das sowieso aus einer anderen Perspektive betrachten.

 

Eine Generalvollmacht an eine Person Ihres Vertrauens erleichtert den Hinterbliebenen den Zugang zu Bankkonten, die ansonsten nur mit einem Erbschein zugänglich sind. Zur Sicherheit vergewissern Sie sich bei Ihrer Bank, dass diese Vollmacht auch “über den Tod hinaus” gültig ist. Bei Ehepartnern muss bei gemeinsamen Konten die Bezugsberechtigung des Partners mit der Formulierung “bis über den Tod hinaus” ausdrücklich versehen sein.

Wenn Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen haben möchten, und auch keine Organspende, ist es empfehlenswert eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unter Anleitung und mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder Notars auszufüllen.

Mit einem Vorsorgevertrag binden Sie mich, Ihre Wünsche als Ihren letzten Willen für Sie auszuführen. Dieser Vertrag ist so verbindlich wie eine Patientenverfügung. Sie regeln mit mir alle Details in einem vertraulichen Gespräch. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern. Wir sprechen auch in allen Details daüber, wie ihre Bestattung zu günstigen Kosten später gestaltet werden kann, denn eine Beerdigung muss nicht tausende von Euro kosten. Darüber hinaus können die im Vertrag vereinbarten Beerdigungskosten auf einem Treuhandkonto sicher vor Dritten verwahrt werden. Das ist eine gute Alternative zur Sterbegeldversicherung.

Im Vertrag werden vor allem zwei Dinge geregelt:
1. Was wollen Sie und
2. Wie viel kostet das  weiterlesen

Im Vertrag können folgende Aspekte festgelegt werden:

  • wo wollen Sie sterben
  • wie wollen Sie sterben – eine Vorsorgevollmacht –  kann hier sehr hilfreich sein
  • die Bestattungsform: Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine Seebestattung
  • der Bestattungsort
  • bei einer Feuerbestattung – mit Feier am Sarg oder ohne
  • wünschen Sie die Begleitung zur Einäscherung oder eher nicht
  • die Sargform und/oder die Urne
  • die Kleidung, mit der Sie beigesetzt werden wollen
  • wer soll benachrichtigt und zur Abschiedsfeier eingeladen werden
  • die Gestaltung und Weise der Feier
  • wer soll wenn ja, eine Rede halten
  • soll Musik gespielt und/oder gesungen werden oder nicht
  • Haben Sie Lieblingsmusik oder Instrumente?
  • wünschen Sie ein bestimmtes Ritual?
  • Haben Sie ganz persönliche Wünsche an den Tag der Beisetzung
  • auf welchem Friedhof soll ihre irdische Hülle bestattet werden
  • welche Grabform wünschen Sie
  • wenn, welche Form soll Ihr Grabstein haben und was soll darauf geschrieben sein

Auch für Sie andere wichtige Details, die Sie sich für ihren Abschied wünschen, können wir festhalten.

Natürlich können Sie Ihren letzten Willen zu Lebzeiten auch immer wieder ändern.
Wenn sich Gebühren oder Gesetze ändern, wende ich mich umgehend an Sie. So können Sie sicher sein, dass Ihr Wille auch Bestand hat.

Sprechen Sie mich gern an. Ich berate Sie dazu ausführlich.